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Bogenschießen
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| Bogenschiessen in der Reithalle am Tag | |
| Kinder (bis 15 Jahre) | 4 € |
| Erwachsene | 7 € |
| Familie | 10 € |
Bogenschiessen im 3 D Bogenparcours am Tag |
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| Kinder (bis 15 Jahre) | 5 € |
| Erwachsene | 8 € |
| Familie | 12 € |
Leihausrüstung Bogen, Pfeile, Köcher, Arm-und Fingerschutz |
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| Kinder (bis 15 Jahre) | 8 € |
| Erwachsene | 10 € |
| Familie | 20 € |
| Bögen und Zubehöer das bei Rückgabe defekt ist, sind teilweise oder ganz zu ersetzen. | z.B. 7,50 € pro Carbonpfeil |
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Regeln
Bitte haltet euch an die markierten Pfade um unnötige Schäden an Wald und Flur zu vermeiden.
Nutzen mehrere Gruppen den Parcours gleichzeitig, müssen sich diese gegebenenfalls untereinander verständigen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht sind hier jederzeit oberstes Gebot.
Werden Pfeile neben oder hinter Scheiben gesucht, sind diese zu sichern, in dem man Bogen gut sichtbar vor das Ziel stellt. So gesicherte Scheiben dürfen nicht beschossen werden.
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcoursgelände erforderlich. Für Verletzungen und Schäden übernimmt der Veranstalter / Pächter sowie der Grundstückseigentümer keine Haftung.
Die Sicherheit und Unversehrtheit aller auf dem Parcoursgelände befindlicher Lebewesen hat oberste Priorität. Ein eingenockter Pfeil darf unter keinen Umständen auf Mensch oder Tier gerichtet werden.
Vor dem Einnocken des Pfeils ist immer sicherzustellen, dass ein freies Schussfeld vorhanden ist. Es darf nie unkontrolliert in den Wald oder über Gelände geschossen werden, ohne dass das Schussfeld einzusehen ist.
Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und anderen Personen geboten, die sich im Umfeld des Parcourgeländes aufhalten. Bitte berücksichtigt dabei, dass „Nichtbogenschützen“ unter Umständen euer Tun nicht einschätzen können und sich belästigt oder gefährdet fühlen können. Aus diesem Grund bitten wir auch darum, keine Tarnkleidung zu tragen.
Der Parcours darf täglich genutzt werden. Gesetzliche Ruhezeiten sind hierbei einzuhalten. Im Sommer ist zudem der Schiessbetrieb auf 20.00 Uhr begrenzt.
Bei besonderen Veranstaltungen, welche das Parcourgelände betreffen (wie Waldarbeiten, Jagdveranstaltungen etc) kann der Parcours ganztägig geschlossen werden. Entsprechende Hinweisse sind im Vorfeld ausgehängt.
Die weidenden Schafe dürfen keinesfalls gefährdet werden. Niemals dürfen irgendwelche Zäune geöffnet werden. Steht das Tor des Zaunes offen, dürfen Sie das Gelände betreten und die Scheiben auch beschiessen.
Auf dem Parcours ist das Schiessen von traditionellen Bögen, d.h. Selfbows, Recurves und Langbögen unter Verwendung von Feldspitzen erlaubt. Compoundbögen dürfen nur in Einzelfällen nach vorheriger Absprache benutzt werden.
Personen unter 18 Jahren dürfen den Parcour nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person betreten.
Das Schiessen unter Alkohol – und Drogeneinfluss ist nicht erlaubt. Behördliche Anordnungen (wie Rauchverbot bei Trockenheit etc.) sind einzuhalten.
Jeder Schütze ist verpflichtet, vor Begehen des Parcours einen Eintrag mit Name und Datum in den dafür vorgesehenen Parcourszetteln zu vermerken. Diese Zettel werden regelmäßig eingesammelt, Daten finden zu keinem anderen Zweck Verwendung. Die Parcoursgebühr ist ebenfalls gemäß Preisliste vor dem Schiessen zu entrichten.
Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst.
Mit dem Betreten des Parcoursgeländes erkennt jeder Schütze die Nutzungsbedingungen an und verpflichtet sich diese einzuhalten.
Wir haben die freundliche Unterstützung von Anwohnern, Eigentümern, Jagdpächter etc, um einen reibungslosen Parcoursbetrieb zu gewährleisten. Bitte verhaltet euch auf dem Parcours so, dass auch in Zukunft ein harmonischer Umgang mit allen Beteiligten möglich ist.
Müll, Zigarettenkippen und Pfeilbruch haben im Wald nichts verloren.
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