Unsere AGB

AGB`s

 

Hier bin ich Mensch, hier will ich sein – im Landgasthof bei Königstein.

In diesem Fall schließen Sie bei uns einen Beherbergungsvertrag. Dies ist ein gemischttypischer Vertrag und setzt sich im Wesentlichen aus den Elementen des Miet-, Dienst-, und Werkvertrags zusammen. Das heißt also, dass bei einem solchen Vertrag nicht nur die Beherbergung geschuldet, also die Raumnutzung gewährt wird, sondern auch zusätzliche Dienstleistungen wie etwa die Reinigung des Zimmers geschuldet werden.

  1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das bedeutet, dass eine Buchung (nicht eine Buchungsanfrage) ein konkretes Angebot des Kunden auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages ist. Sobald diese Buchung seitens des Landgasthofs bestätigt wurde, ist der Vertrag angenommen und abgeschlossen. Die Möglichkeit auf unserer Website oder auf anderen Buchungsseiten den ersehnten Urlaub buchen zu können, stellt lediglich eine Aufforderung ein Angebot abzugeben dar und kein konkretes Angebot des Landgasthofs. Ein Zimmerwunsch kann gerne geäußert werden und wir sind stets bemüht, diesen zu erfüllen, dennoch behalten wir uns bei der Buchung vor, das konkrete Zimmer erst am Anreisetag zu bestimmen. Solche einzelne Vertragspunkte stehen einer Einigung und damit der Wirksamkeit des Vertrages nicht entgegen, solange Preis und Art des Zimmers feststehen.

Für den Beherbergungsvertragsschluss gelten keine besonderen Formvorschriften, das bedeutet, der Vertrag kann auch mündlich oder telefonisch geschlossen werden. Bitte nehmen Sie es uns aber nicht übel, dass wir aufgrund vergangener Erlebnisse, auf ein zumindest per E-Mail geschriebenes Angebot bestehen, welches wir ebenfalls dann schriftlich bestätigen werden. Dadurch haben Sie die gleiche Sicherheit wie wir auch und mündliche Kommunikationsmissverständnisse können dadurch ausgeschlossen werden.

Mit Abschluss des Vertrags tritt eine sogenannte Bindungswirkung ein, das heißt, beide Parteien sind an den Vertrag gebunden.

  1. An- und Abreise

Ohne anders lautende schriftliche Abmachung, ist der Zimmerbezug (check in time) nicht vor 16 Uhr am Anreisetag möglich. Die Zimmerübergabe (check out) erfolgt am Abreisetag bis 10 Uhr. Bei Abreise bis 18 Uhr ist der halbe Zimmerpreis und nach 18 Uhr der volle Zimmerpreis zu entrichten.

  1. Nichterscheinen

Werden die vertraglich vereinbarten und von uns zur Verfügung gestellten Leistungen von Ihnen nicht angenommen, so entsteht ein sogenannter Annahmeverzug. In diesem Fall hat der Gast gem. § 537 Abs. 1 BGB analog trotzdem das Zimmer zu bezahlen, selbst wenn unverschuldete Hinderungsgründe des Gastes, wie etwa Unfall oder Krankheit vorliegen. Daher empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung. Selbstverständlich wollen wir daraus keine Vorteile ziehen, sodass wir uns ersparte Aufwendungen wie folgt anrechnen lassen:

  • Bei Übernachtungen inkl. Frühstück bei nachweisbarerer Begründung 20% und bei nicht nachweisbarer Begründung 10 %
  • Bei Halbpension 30 % des vereinbarten Preises.
  1. Stornierung

Unsere (zukünftigen) Gäste haben die Möglichkeit, trotz Bindungswirkung, unter folgenden Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten:

  • Bei Rücktritt vor dem 45. Tag vor dem Anreisetermin entstehen keine Kosten
  • Bei Rücktritt zwischen dem 44. Und 30. Tag vor dem Anreisetermin sind 40 % der vereinbarten Vergütung der Leistungen zu entrichten
  • Bei Rücktritt zwischen dem 29. Und 15. Tag vor dem Anreisetermin sind 60 % der vereinbarten Vergütung der Leistungen zu entrichten
  • Bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor dem Anreisetermin sind 80% der vereinbarten Vergütung der Leistungen zu entrichten.

Bei Verträgen mit mehr als vier Zimmern pro Veranstaltung, ändern sich die Bedingungen dahingehend, dass sich die Zeiträume um jeweils 30 Tage verlängern.

  1. Haftung

Wir haften nicht für Störungen durch Buchungen über Reiseveranstalter oder Störungen im Fremdleistungsbereich, die lediglich auf Wunsch vermittelt werden.

  1. Allgemeines

Die Vorauszahlung der Reservierung kann verlangt werden. Ändert sich nach Vertragsschluss  der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so erhöht sich der Preis entsprechend.